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Zuletzt aktualisiert: 20. Juli 2026
Sofern die Genehmigung der Behörde in Zukunft gemäß Abschnitt 49A des Wertpapiergesetzes erteilt wird, werden die Tätigkeiten des Genehmigungsinhabers nicht von der israelischen Wertpapierbehörde überwacht. Die Genehmigung äußert sich nicht über die Art der vom Genehmigungsinhaber erbrachten Dienstleistung oder über die damit verbundenen Risiken. etoro wird nicht von der israelischen Wertpapierbehörde beaufsichtigt und hat keine Handelsplattformlizenz und/oder Portfolioverwaltungslizenz in Israel.
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